FÖRDERPROGRAMM "WACHSTUM UND NACHHALTIGE ERNEUERUNG"
Die Stadt Rüdesheim am Rhein wurde mit dem Fördergebiet „Auf der Lach“ mit Bescheid der WIBank vom 1. November 2017 in das Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (vorher: Stadtumbau in Hessen) aufgenommen. Die exakte Fördergebietsabgrenzung findet sich im Downloadcenter. Das Förderprogramm läuft bis 2027, hinzukommen noch etwa drei bis vier Jahre der Abfinanzierung.
Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Stadtumbau-Projekten, zur Bürgerbeteiligung sowie zum Förderprogramm selbst.
Neugestaltung des Rheinhallen Areals
Das Rheinhallenareal, der ehemalige Busparkplatz und das Opelgelände sollen als Ankunftsbereich neugestaltet werden.
1. Schritt - Abbruch der Rheinhalle
Im September 2020 wurde die Firma Hagedorn aus Gütersloh mit dem Abbruch der Rheinhalle beauftragt. Von Oktober bis Ende Dezember 2020 liefen die Entkernungsarbeiten. Ab Januar 2021 bis Ende März wurde die Rheinhalle abgerissen.
2. Schritt - Beplanung Rheinhallenareal, Busparkplatz und Opelgelände
Die Beplanung des Rheinhallenareals, des Busparkplatzes und des Opelgeländes wurde im Rahmen eines Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der Auftrag für das Wettbewerbsmanagement wurde am 07. Juli 2021 an Drees & Sommer vergeben.
Da eine Bürgerbeteiligung während des Wettbewerbes nicht möglich ist. Wurde es im Vorfeld Anregungen und Ideen von den Bürger*innen gesammelt. Vom 08. Juni bis zum 06. Juli 2021 fand eine Onlinebeteiligung auf dieser Webseite statt. Alternativ zur Onlinebeteiligung konnten die Bürger*innen Ihre Ideen offline per Brief oder auf einem Anrufbeantworter einbringen. Die Ergebnisse sind hier oder im Downloadcenter zu finden. Die eingebrachten Ideen werden der Wettbewerbsauslobung beigelegt.
Im März 2024 wurde der Realisierungswettbewerb "Neugestaltung eines zentralen Ankunftsbereichs für die Stadt Rüdesheim am Rhein" beendet. Bei der Preisgerichtssitzung wurden ein 1. Preis, ein 2. Preis und eine Anerkennung ausgelobt. Den Sieg konnte sich das Berliner Planungsbüro POLA Landschaftsarchitekten gemeinsam mit dem Architekten Malte Sunder-Plassmann sichern. Die prämierten Entwürfe sind hier zu finden. Der Siegerentwurf wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung am 19.04.2024 präsentiert. Anschließend (20. und 21.04.) gab die Möglichkeit, die Entwürfe zu sehen.
3. Schritt - Vergabe und Durchführung der Bauleistungen (2024)
Verlagerung Sportplatz
Die Sportanlage in Rüdesheim entspricht heute nicht mehr den Erwartungen und Anforderungen an eine moderne und zukunftsfähige Sportstätte. Die aktuelle Anlage besteht aus einem Aschhartplatz und einem Vereinsheim. Aufgrund regelmäßiger Hochwasser Ereignisse des Rheines, wird der Aschenhartplatz oft überspült und muss im Nachhinein aufwendig repariert werden. Das Gebäude ist in einem untragbaren Zustand und sanierungsbedürftig. Aufgrund der nicht mehr tragbaren Lage und des mangelhaften Zustandes des Sportanalgen am Uferbereich wird eine Verlagerung in den nördlichen Bereich der Rheinanlage im Stadtumbaugebiet "Auf der Lach" angestrebt. Mit der Schaffung einer neuen Sportanlage im nördlichen Bereich der Rheinanlage, sollen Menschen für eine sportliche Betätigung in ganz Rüdesheim und sogar über die Stadt hinaus gewonnen werden. Sämtliche Vereine sollen durch den Ersatzneubau der Sportanlage die Möglichkeit ihren Sport auszuüben und eine nachhaltige Vereinsstruktur wiederaufzubauen erhalten.
In Jahr 2021 wurde ein Antrag für den „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ gestellt. Mit dem Programm unterstützen Bund und Länder seit 2020 Städte und Gemeinden dabei, Sportstätten zukunftsfähig, nachhaltig und modern zu entwickeln. Dabei sind Belange des Umwelt- und Klimaschutzes in besonderer Weise zu berücksichtigen (Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH, 2022). Der Investitionspakt verfolgt durch städtebauliche Investitionen in Sportstätten folgende Ziele:
- Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse,
- Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen,
- Förderung der Gesundheit der Bevölkerung.
Mehr Infos zum Förderprogramm sind hier zu finden.
Die Maßnahme „Verlagerung Sportplatz“ wurde im Jahr 2021 für den „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ ausgewählt.
Um das Projekt zu konkretisieren, wurde Die Landschaftarchitekten 2022 mit der Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Studie hat gezeigt, welche Möglichkeiten es unter den gegebenen Rahmenbedingungen gibt. Mehrere Varianten wurden geprüft. Die Studie hat verdeutlicht, welche Variante weiterverfolgt werden sollte. Die erforderlichen Dienstleistungen wurden Anfang/Mitte 2024 vergeben. Die Planungsarbeiten werden demnächst beginnen.
Grunderwerb Stadtwaage/Sanierung Toilettenanlage
Das Grundstück der Stadtwaage wurde unter dem Vorkaufsrecht der Stadt zurück erworben. Das ebenfalls auf dem Grundstück befindliche WC-Häuschen wird im Jahr 2023/2024 saniert. Die Maßnahme wird über den Stadtumbau gefördert.
Sanierung Gehwege Geisenheimer Straße
Die Sanierung der Gehwege in der Geisenheimer Straße im Abschnitt zwischen Europastraße bis Grabenstraße wurde mittels einer Einzelgenehmigung in das Förderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung aufgenommen. Die Baumaßnahme soll bis Ende 2023 abgeschlossen werden.
Retentionsraumgutachten
Bevor mit einer Baumaßnahmen im Überschwemmungsgebiet (HQ 100) begonnen werden kann, muss Retentionsraum geschaffen werden. Im Jahr 2022 wurde die Maßnahme "Retentionsraumgutachten" in den Förderantrag aufgenommen und Mitte 2022 wurde das Büro Ruiz-Rodriguez-Zeisler-Blank mit der Aufgabe beauftragt. Inzwischen sind der IST-Zustande und die potenziellen Ausgleichflächen ermittelt und evaluiert worden. Der nächste Schritt ist die Beauftragung von Natur- und Artenschutzuntersuchungen.
Das Retentionsraumskonto wird weitergeführt, wenn konkrete Planungen vorliegen. Das bedeutet, dass zunächst die Ergebnisse des Realisierung- und Ideenwettbewerbs der Buga gGmbH und des Realisierungswettbewerbs auf dem Rheinhallen/Busparkplatz/Opelgelände vorliegen müssen. Außerdem werden die endgültigen Planungen für den Sportplatz inkl. Vereinsheim eine Rolle spielen.
Beleuchtung Rheinuferpromenade
Im Jahr 2020 wurde in den politische Gremien beschlossen, dass die Beleuchtung an der Rheinuferpromenade sowie im Hafenpark verbessert werden soll. Die neue Beleuchtung an der Rheinuferpromenade ist seit Ende 2022 in Betrieb. Die neuen Leuchten entsprechen den heutigen energetischen Anforderungen und Ausleuchtungsintensität und haben zudem ein zeitgemäßes Design. Für die Übertragung der Fördermittel auf die Fremdenverkehrsgesellschaft der Stadt Rüdesheim am Rhein mbH (FreGe) wurde 2021 ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und der FreGe aufgesetzt.
Die Maßnahme ist abgeschlossen.
Entwicklungskonzept Grün- und Freizeitanlage am Rhein
Für eine nachhaltige Verbesserung der Naherholungs- und Freizeitflächen in den Rheinanlagen und Aufwertung des Stadtbildes durch koordinierte Grünplanung, als Weiterentwicklung des ISEKs, wurde im Jahr 2021 Die Landschaftsarchitekten Bittkau + Bartfelder (DLA) mit der Erstellung eines Grünentwicklungskonzepts für das Fördergebiet "Auf der Lach" beauftragt. Das Grünentwicklungskonzept wurde in der Lokalen Partnerschaft und in den politischen Gremien vorgestellt. Das Konzept ist hier oder dem Downloadcenter zu entnehmen.
Anschließend wurde das Konzept im Rahmen einer Bürgerbeteiligung den Anwohner*innen präsentiert. Während der Beteiligungsphase konnten Ideen, Lob und/oder Kritik geäußert werden. Das Konzept, zusammen mit den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung, wurde im Anschluss an die Buga 2029 gGmbH weitergegeben und dient als Grundlage. Die Dokumentation der Beteiligung ist hier zu finden.
Verkehrsgutachten
Im Jahr 2020 wurde ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben mit dem Ziel, ein übergreifendes Verkehrskonzept für die Weiterentwicklung und Optimierung der Verkehrssituation im Fördergebiet im Kontext der Gesamtstadt zu erstellen. Das Büro Brilon Bondzio Weiser (BBW) aus Bochum wurde mit der Aufgabe beauftragt. In Form einer Maßnahmenkommentierung wurde im Jahr 2021 einen Onlinebeteiligung durchgeführt. Die Dokumentation der Beteiligung sind hier oder im Downloadcenter in der Seitenleiste zu finden. Das Verkehrskonzept wurde schließlich 2022 fertiggestellt und den politischen Gremien vorgelegt.
Die Umsetzung der Programmziele und Maßnahmen kann nicht alleine funktionieren. So ein Projekt ist nur gemeinsam umsetzbar! Wir benötigen die Kreativität, den kritischen Blick, den Ideenreichtum, das Fachwissen aller Bürgerinnen und Bürger Rüdesheims. Aufgrund dessen möchten wir im Rahmen des Stadtumbaus verschiedene Beteiligungsformate, online auf dieser Plattform als auch Präsenzveranstaltungen vor Ort, anbieten. Die aktuellen Termine und Beteiligungsformen werden für die einzelnen Projekte individuell festgelegt und auf dieser Homepage bekanntgegeben.
Nutzen Sie die Gelegenheit sich bei den verschiedenen Beteiligungsformaten einzubringen und somit proaktiv am Stadtumbauprozess und der Gestaltung Rüdesheims mitzuwirken.
Lokale Partnerschaft
Die Lokale Partnerschaft besteht aus Personen, Akteuren und Interessenvertretern aus den Bereichen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Mitglieder der Lokalen Partnerschaft leben oder arbeiten im Fördergebiet oder sind auf andere Weise mit dem Gebiet befasst. Ziel der Lokalen Partnerschaft ist die Einbindung dieses Expertenwissens. Die Lokale Partnerschaft soll das Stadtumbauprogramm in den Phasen der Vorbereitung und der Durchführung begleiten und stellt für die Stadt ein beratendes Gremium dar.
Bisheriger Beteiligungsprozess der LoPa:
1. Sitzung (7. August 2018): Kick-Off-Sitzung mit Vorstellung der Teilnehmer, Erläuterung zum Programm Stadtumbau in Hessen, Funktion und Inhalte des ISEK, Aufgaben der LoPa, erste Einschätzungen durch LoPa-Mitglieder.
2. Sitzung (30. Oktober 2018): Vorstellung der Bestandsanalyse auf Ebene der Gesamtstadt und des Fördergebietes mit anschließender Diskussion. Rückblick auf die Beteiligungsformate Stadtspaziergang und Workshop.
3. Sitzung (21. November 2018): Vorstellung der Leitbilder, Handlungsfelder und Maßnahmen und Diskussion. Vorschlag zur Verfahrenswahl (Erhaltungsgebiet/ Sanierungsgebiet), Grundlagen der Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen, Ausblick.
4. Sitzung (08. September 2020): Vorstellung des aktuellen Sachstandes der Maßnahmen, Ausblick auf die weiteren Planungsschritte Rheinhallenareal, Jahresantrag 2021.
5. Sitzung (20. April 2021): Vorstellung der Zwischenergebnisse des Verkehrsgutachtens für das Fördergebiet Auf der Lach.
6. Sitzung (28. Oktober 2021): Vorstellung der Zwischenergebnisse des Grünentwicklungskonzeptes für das Fördergebiet Auf der Lach.
7. Sitzung (26. April 2022): Vorstellung des aktuellen Sachstandes der Maßnahmen, Bescheid 2021, Jahresantrag 2022.
8. Sitzung (07. September 2022): Vorstellung des aktuellen Sachstandes der Maßnahmen und weitere Arbeitsschritte.
9. Sitzung (14. März 2023): Vorstellung des aktuellen Sachstandes der Maßnahmen, Bescheid 2022 und Jahresantrag 2023.
10. Sitzung (19. September 2023): Vorstellung des aktuellen Sachstandes der Maßnahmen und Jahresantrag 2023.
Lokale Partnerschaft (Nassauische Heimstätte GmbH)
Öffentliche Veranstaltungen
Stadtspaziergang - 2018
Am 26. September 2018 wurde ein Stadtspaziergang auf einer Route durch das Fördergebiet „Auf der Lach“ mit rund 45 Bürgern durchgeführt. Schwerpunktthemen waren die verschiedenen Grün- und Freiflächen, welche auf sehr unterschiedliche Art genutzt werden, die Aufwertung der Parkplätze, die Etablierung eines Begrüßungs- und Leitsystems bzw. Infopoints sowie Fragestellungen zur Verkehrsregelung und Mobilität. Durch dieses Beteiligungsformat wurden zahlreiche Nutzungsdefizite aufgedeckt, Anregungen zur Verbesserung aufgenommen sowie neue Nutzungsvorstellungen mit den Bürgern entwickelt.
Bürgerversammlung - 2022
Am 25.08.2022 fand die Bürgerversammlung in der Brömserburg statt. Mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger fanden den Weg zu der Veranstaltung. Folgende Punkte wurden besprochen und diskutiert:
Top 1: BuGa 2029
- Was bringt
die BuGa für Rüdesheim und die Region?
- Mit eignen
Ideen bei der BuGa mitwirken, wie geht das?
- Vorstellung der 6 Arbeitsgruppen
aus der BuGa Kommission
- Zeitschiene
Top 2: Stadtumbau
- Was ist der
Rüdesheimer Stadtumbau?
- Vorstellung
abgeschlossener und laufender Projekte
- Ausblick auf
zukünftige Projekte
Top 3: Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Bürgerversammlung und Ausstellung im Rahmen der Tag der Städtebauförderung
Freitag den 19.04.2024 wurden im Rahmen einer Bürgerversammlung die Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs zur Neugestaltung des Rheinhallenareals vorgestellt. Die prämierten Entwürfe sind hier zu finden. Die Ergebnisse des Planungswettbewerbs wurden 20. und 21.04 in der Brennhalle in der Asbach-Gasse ausgestellt.
Links nach rechts: Malte Sunder-Plassmann, Jürg Michel, Manuela Bosch, Tobias Zöller, Franziska Feid , Peter Foißner, Dirk Melzer und Michael Triebswetter
Die Ankündigung der Veranstaltung ist hier zu finden.
Veranstaltungen für Eigentümer
Workshop Klima und Energie - 2018
Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind Schwerpunkte des Programms Stadtumbau. Neben der Stadt im öffentlichen Raum können besonders auch private Eigentümer zu einer Verbesserung an Gebäuden und auf privaten Freiflächen beitragen. Daher sollten die Eigentümer mit dem Workshop „Klima und Energie“ im Rahmen des ISEK-Prozesses über potenzielle Maßnahmen informiert werden. Hierzu wurden alle Eigentümer im Gebiet schriftlich von der Stadt eingeladen. Der Workshop fand am 29. Oktober 2018 mit rund 20 interessierten Bürgern statt.
Die Leitfrage des Workshops beschäftigte sich damit, was die Eigentümer von bebauten Grundstücken für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung konkret tun können. So wurde in dem Workshop über Fördermöglichkeiten der energieeffizienten Gebäudesanierung über KFW-Programme, Entsiegelung von Grundstücken sowie Begrünungsmöglichkeiten für Fassaden und Dächer informiert. Zur Verbesserung der Umsetzung dieser Klimaanpassungsmaßnahmen soll mit dem Stadtumbauprogramm ein Anreizprogramm aufgelegt werden, mit dem kleinere Maßnahmen gefördert werden können. Die genauen Inhalte sind in einer Förderrichtlinie zu erarbeiten. Im Anschluss der Vorträge wurden die angesprochenen Themen diskutiert.
Was versteht man unter dem Förderprogramm?
Das Programm Stadtumbau in Hessen begann 2004 mit zunächst drei Modellstädten und wurde 2005 stark erweitert. Schwerpunkt des Programms war die Anpassung der Stadt- und Siedlungsstrukturen sowie der Gebäude und Infrastrukturen an die Herausforderungen des demografischen und des wirtschaftsstrukturellen Wandels. Neben Einzelstandorten hat Hessen als erstes Bundesland auch interkommunale Kooperationen in das Förderprogramm aufgenommen – damals ein Novum in der Städtebauförderung. Die aktive Förderung dieser Programmstandorte ist 2015 ausgelaufen. 2016 begann daher die zweite Dekade des Stadtumbaus in Hessen mit der Neuaufnahme von Kommunen, die 2017 fortgesetzt wurde.
Mit der Programmauslobung 2016 wurde das Programm Stadtumbau in Hessen neu ausgerichtet. Zwar blieb es angesichts der fortschreitenden Dynamik der Veränderungsprozesse bei den Programmschwerpunkten Anpassung an den demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel, jedoch kamen neue Aufgaben hinzu. Aufgrund des Klimawandels wurde das Baugesetzbuch mit der Klimaschutznovelle 2011 geändert, so dass der Stadtumbau um die Programmschwerpunkte Anpassung von Stadt- und Siedlungsstrukturen an die Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ergänzt wurde. Eine wichtige Rolle spielen in diesem Zusammenhang die grüne und blaue Infrastruktur: „Vor dem Hintergrund des oben genannten Aufgabenspektrums kommt der grünen und blauen Infrastruktur, also Park- und Grünflächen, begrünten Straßen und Plätzen, Wasserflächen und Flussufern die Rolle eines Bindeglieds zu. Dessen Stärkung ist zum einen ein entscheidender Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Zum anderen schaffen attraktive Grünflächen- und Gewässergestaltungen Lebens- und Standortqualität. Beide sind als weiche Standortfaktoren für Städte im demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel von hoher Bedeutung. Zusätzlich kann hierdurch vielerorts ein touristischer Mehrwert erwachsen, der eine wichtige Stütze im wirtschaftsstrukturellen Wandel sein kann. Ein großes Potenzial bergen hierbei Städte am Wasser, in denen sich eine besondere Aufenthaltsqualität entwickeln lässt.“(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2016, 3).
Grundlage für das Förderprogramm Stadtumbau in Hessen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE). Die Fördermittel des Stadtumbaus können insbesondere eingesetzt werden für:
Voruntersuchungen und Konzepte
Städtebauliche Verfahren und Wettbewerbe
Steuerung der Maßnahme (Programmmanagement und landesweite Steuerung)
Öffentlichkeitsarbeit
Grunderwerb
Ordnungsmaßnahmen (Bodenordnung, Freilegung von Grundstücken, Umzug von Bewohnern und Betrieben, sonstige Ordnungsmaßnahmen)
Verbesserung der verkehrlichen Erschließung
Herstellung und Gestaltung von Freiflächen
Neubau von Gebäuden (eingeschränkt)
Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
Zwischennutzung
Biodiversität an Bauwerken
Verlagerung von Betrieben
- Sicherung denkmalgeschützter Gebäude
Wie werden die Maßnahmen finanziert?
Bei der Förderung handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. Bund und Land gewähren Zuschüsse von zwei Dritteln der förderfähigen Kosten. Das übrige Drittel stellt die Stadt. Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Stadt und der Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichsgesetz wird im Förderbescheid der kommunale Eigenanteil erhöht oder vermindert.
Wie werden die Maßnahmen auf den Weg gebracht?
In regelmäßigen Treffen trifft sich die Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern des Bauamtes, des Bürgermeisters und des Stadtumbaumanagements. In diesen Treffen werden die umzusetzenden Maßnahmen ausgewählt. Anschließend werden diese Maßnahmen in der Lokalen Partnerschaft gemeinsam beraten und Empfehlungen für den Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die beiden letzteren genannten Gremien beschließen letztendlich über die Umsetzung der Maßnahmen. Danach wird der Ball zurück zur Steuerungsgruppe gespielt, die dann die beschlossenen Maßnahmen umsetzt.
Was ist das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK)?
Um die städtebaulichen Missstände, Mängel und Funktionsverluste herauszuarbeiten, Ziele und Maßnahmen zur Behebung zu formulieren und das Fördergebiet festzulegen, wurde zunächst ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt. Das ISEK ist sowohl planerische Grundlage als auch Arbeitsprogramm für die Umsetzung innerhalb der Programmlaufzeit. Einzelmaßnahmen sind nur zuwendungsfähig, soweit sie den Zielsetzungen des ISEK entsprechen. Das ISEK ist jedoch nicht „in Stein gemeißelt“. Um auf neue Entwicklungen reagieren zu können, ist es erforderlich, das ISEK zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Die Arbeitsgemeinschaft Nassauische Heimstätte GmbH – ProjektStadt/Die Landschaftsarchitekten Bittkau – Bartfelder + Ingenieure GbR hat das ISEK im Jahr 2019 fertiggestellt.
Im Dezember 2019 wurde daraufhin die ProjektStadt mit dem Stadtumbaumanagement beauftragt. Das Management kümmert sich um alle Belange zur Abwicklung der im ISEK beschlossenen Stadtumbaumaßnahmen.