FÖRDERPROGRAMM "WACHSTUM UND NACHHALTIGE ERNEUERUNG"
Die Stadt Rüdesheim am Rhein wurde mit dem Fördergebiet „Auf der Lach“ mit Bescheid der WIBank vom 1. November 2017 in das Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (vorher: Stadtumbau in Hessen) aufgenommen. Die exakte Fördergebietsabgrenzung findet sich im Downloadcenter dieser Seite. Das Förderprogramm läuft bis 2027, hinzukommen noch etwa drei bis vier Jahre der Abfinanzierung.
Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Stadtumbau-Projekten, zur Bürgerbeteiligung sowie zum Förderprogramm selbst.
Rheinhallenareal
Das Rheinhallenareal soll als Ankunftsbereich neugestaltet werden. Die betreffenden Bereiche sind das Rheinhallengrundstück, den angrenzenden Busparkplatz sowie das ehemalige Opel-Gelände. Darüber hinaus sind das kürzlich von der Stadt erworbene Grundstück der Stadtwaage (Bleichstr. 1) und der geplante Bahnhaltepunkt feste Bestandteile der Neubeplanung.
1. Schritt - Abbruch der Rheinhalle
Im September 2020 wurde die Firma Hagedorn aus Gütersloh mit dem Abbruch der Rheinhalle beauftragt. Von Oktober bis Ende Dezember 2020 liefen die Entkernungsarbeiten. Ab Januar 2021 bis Ende März wurde die Rheinhalle abgerissen.
2. Schritt - Beplanung des Rheinhallenareals
Aktuell wird das Areal von den beauftragten Verkehrsplanern des Büros Brilon Bondzio Weiser begutachtet und erste Varianten ausgearbeitet.
Im Anschluss erfolgt die konkrete Beplanung des Rheinhallenareals im Rahmen eines Architektenwettbewerbes. Da eine Bürgerbeteiligung im während des Wettbewerbes nicht möglich ist, sollen im Vorfeld die Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger gesammelt werden. Vom 08. Juni bis zum 06. Juli 2021 fand eine Onlinebeteiligung auf dieser Webseite statt. Alternativ konnten die Bürgerinnen und Bürger Ihre Ideen auch offline via Brief und Anrufbeantworter einbringen. Die Dokumentation des Verfahrens finden Sie in dem Downloadcenter (rechte Seitenleiste). Die eingebrachten Ideen werden der Wettbewerbsauslobung beigelegt. Die Ergebnisse dazu finden sich hier oder im Downloadcenter.
Zum 07. Juli 2021 wurde der Auftrag für das Wettbewerbsmanagement an Drees & Sommer erteilt.
Mit der Wettbewerbsauslobung werden ausgewählte Architekten ihre Entwürfe für das Areal einreichen. Die Entwürfe werden ebenfalls in einer öffentlichen Ausstellung präsentiert. Eine Fachpreis- und Sachpreisjury trifft die Entscheidung über den Siegerentwurf. Die Jury besteht aus fachlichen Experten, der Politik, Verwaltung und lokalen Akteuren. Der Sieger wird i.d.R. Planungspartner für die komplette Realisierung des Projektes. Gemäß des aktuellen Rahmenterminplans ist das Ende des Wettbewerbs und die Beauftragung des Planungspartners nach VgV im Herbst 2022 vorgesehen.
3. Schritt - Vergabe und Durchführung der Bauleistungen (2023)
Verkehrsgutachten
Seit Mitte September 2020 ist das Verkehrsplanungsbüro Brilon Bondzio Weiser GmbH aus Bochum mit der Erstellung des Verkehrsgutachtens für das gesamte Fördergebiet „Auf der Lach“ beauftragt. Dabei werden folgende Punkte ausgeführt und untersucht:
Verkehrserhebung durch Verkehrszählungen, Verkehrsbefragungen des ruhenden Verkehrs, Parkraumerhebung
Analyse der erhobenen Verkehrsdaten nach den verschiedenen Verkehrsarten
Analyse und Bewertung der Schwerpunktbereiche
Europadreieck
Erschließungsstraßen im Gewerbegebiet Auf der Lach
Neuer Bahnhaltepunkt und Ankunftsbereich auf dem Rheinhallenareal
Einbahnstraßenring (Geisenheimer Str./Grabenstr./Bleichstr.)
Erschließung Kastanienallee/Campingweg/Vorderer Lacher Weg
Maßnahmenentwicklung und Vorbereitung der verkehrlichen ISEK-Maßnahmen, Handlungsempfehlungen
Verkehrsprognose
Beteiligung zum Verkehrsgutachten
Die Zwischenergebnisse wurden im Rahmen einer Sitzung der Lokalen Partnerschaft am 20.04.2021 vorgestellt. Die entsprechenden Präsentationen finden Sie im Downloadcenter dieser Seite (rechte Leiste). Darüber hinaus hat vom 06.09.2021 bis 18.10.2021 eine Onlinebeteiligung zu den entwickelten Maßnahmen der Verkehrsplaner stattgefunden. Die Dokumentation der Beteiligung finden Sie im Downloadcenter in der Seitenleiste. Das Verfahren ist des Weiteren hier verlinkt.
Der Endbericht wird in einem noch zu wählenden politischen Gremium vorgestellt.
Beleuchtung Rheinuferpromenade
An der Rheinuferpromenade sowie im Hafenpark soll die Beleuchtung verbessert werden. Über verschiedene Gestaltungsvarianten hat der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Rüdesheim am Rhein beraten und am 01.12.2020 einen Beschluss gefasst.
Entwicklungskonzept Grün- und Freizeitanlage am Rhein
Das Konzept untersucht und visualisiert Maßnahmen hinsichtlich der Herstellung von grüner und blauer Infrastruktur im Fördergebiet Auf der Lach. Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Aufwertung der Rheinanlage. Hierbei sollen u.a. die Verlagerung der Sportplatzes, Wegeverbindungen, Nachnutzungsvarianten für die Fläche des Sportplatzes im Einklang mit den Buga-Planungen konkretisiert werden. Natürlich sind bei diesem Prozess auch Bürgerbeteiligungen (online und wenn möglich in Präsenz vor Ort) geplant. In einem zweistufigen Vergabeverfahren hat sich das Büro DLA Bittkau Bartfelder aus Wiesbaden durchgesetzt. Die Beauftragung erfolgte am 01.05.2021. Die Zwischenergebnisse des Konzeptes wurden in der Lokalen Partnerschaft am 28.10.2021 vorgestellt. Die Zwischenergebnisse sind dem Downloadcenter zu entnehmen. Die weiteren Schritte sehen eine Vertiefung der Schwerpunkte sowie Abstimmungen bezüglich der Schaffung von Planungsrecht unter Berücksichtigung des Retentionsraumes vor.
Grunderwerb Stadtwaage
Das Grundstück der Stadtwaage wurde unter dem Vorkaufsrecht der Stadt zurück erworben. Die Maßnahme wird über den Stadtumbau gefördert. Förderfähig ist allerdings nur der festgestellte tatsächlich Wert des Grundstücks. Hierfür wird derzeit ein Verkehrswertgutachten durchgeführt.
Das ebenfalls auf dem Grundstück befindliche WC-Häuschen wird Anfang 2022 saniert.
Sanierung Gehwege Geisenheimer Straße
Die Umsetzung der Programmziele und Maßnahmen kann nicht alleine funktionieren. So ein Projekt ist nur gemeinsam umsetzbar! Wir benötigen die Kreativität, den kritischen Blick, den Ideenreichtum, das Fachwissen aller Bürgerinnen und Bürger Rüdesheims. Aufgrund dessen möchten wir im Rahmen des Stadtumbaus verschiedene Beteiligungsformate, online auf dieser Plattform als auch Präsenzveranstaltungen vor Ort, anbieten. Die aktuellen Termine und Beteiligungsformen werden für die einzelnen Projekte individuell festgelegt und auf dieser Homepage bekanntgegeben.
Nutzen Sie die Gelegenheit sich bei den verschiedenen Beteiligungsformaten einzubringen und somit proaktiv am Stadtumbauprozess und der Gestaltung Rüdesheims mitzuwirken.

Lokale Partnerschaft
Die Lokale Partnerschaft besteht aus Personen, Akteuren und Interessenvertretern aus den Bereichen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Mitglieder der Lokalen Partnerschaft leben oder arbeiten im Fördergebiet oder sind auf andere Weise mit dem Gebiet befasst. Ziel der Lokalen Partnerschaft ist die Einbindung dieses Expertenwissens. Die Lokale Partnerschaft soll das Stadtumbauprogramm in den Phasen der Vorbereitung und der Durchführung begleiten und stellt für die Stadt ein beratendes Gremium dar.
Bisheriger Beteiligungsprozess der LoPa:
1. Sitzung (7. August 2018): Kick-Off-Sitzung mit Vorstellung der Teilnehmer, Erläuterung zum Programm Stadtumbau in Hessen, Funktion und Inhalte des ISEK, Aufgaben der LoPa, erste Einschätzungen durch LoPa-Mitglieder.
2. Sitzung (30. Oktober 2018): Vorstellung der Bestandsanalyse auf Ebene der Gesamtstadt und des Fördergebietes mit anschließender Diskussion. Rückblick auf die Beteiligungsformate Stadtspaziergang und Workshop.
3. Sitzung (21. November 2018): Vorstellung der Leitbilder, Handlungsfelder und Maßnahmen und Diskussion. Vorschlag zur Verfahrenswahl (Erhaltungsgebiet/ Sanierungsgebiet), Grundlagen der Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen, Ausblick.
4. Sitzung (08. September 2020): Vorstellung des aktuellen Sachstandes der Maßnahmen, Ausblick auf die weiteren Planungsschritte Rheinhallenareal, Jahresantrag 2021.
5. Sitzung (20. April 2021): Vorstellung der Zwischenergebnisse des Verkehrsgutachtens für das Fördergebiet Auf der Lach.
Lokale Partnerschaft (Nassauische Heimstätte GmbH)
Öffentliche Veranstaltungen
Stadtspaziergang
Am 26. September 2018 wurde ein Stadtspaziergang auf einer Route durch das Fördergebiet „Auf der Lach“ mit rund 45 Bürgern durchgeführt. Schwerpunktthemen waren die verschiedenen Grün- und Freiflächen, welche auf sehr unterschiedliche Art genutzt werden, die Aufwertung der Parkplätze, die Etablierung eines Begrüßungs- und Leitsystems bzw. Infopoints sowie Fragestellungen zur Verkehrsregelung und Mobilität. Durch dieses Beteiligungsformat wurden zahlreiche Nutzungsdefizite aufgedeckt, Anregungen zur Verbesserung aufgenommen sowie neue Nutzungsvorstellungen mit den Bürgern entwickelt.
Veranstaltungen für Eigentümer
Workshop Klima und Energie
Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind Schwerpunkte des Programms Stadtumbau. Neben der Stadt im öffentlichen Raum können besonders auch private Eigentümer zu einer Verbesserung an Gebäuden und auf privaten Freiflächen beitragen. Daher sollten die Eigentümer mit dem Workshop „Klima und Energie“ im Rahmen des ISEK-Prozesses über potenzielle Maßnahmen informiert werden. Hierzu wurden alle Eigentümer im Gebiet schriftlich von der Stadt eingeladen. Der Workshop fand am 29. Oktober 2018 mit rund 20 interessierten Bürgern statt.
Die Leitfrage des Workshops beschäftigte sich damit, was die Eigentümer von bebauten Grundstücken für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung konkret tun können. So wurde in dem Workshop über Fördermöglichkeiten der energieeffizienten Gebäudesanierung über KFW-Programme, Entsiegelung von Grundstücken sowie Begrünungsmöglichkeiten für Fassaden und Dächer informiert. Zur Verbesserung der Umsetzung dieser Klimaanpassungsmaßnahmen soll mit dem Stadtumbauprogramm ein Anreizprogramm aufgelegt werden, mit dem kleinere Maßnahmen gefördert werden können. Die genauen Inhalte sind in einer Förderrichtlinie zu erarbeiten. Im Anschluss der Vorträge wurden die angesprochenen Themen diskutiert.
Was versteht man unter dem Förderprogramm?
Das Programm Stadtumbau in Hessen begann 2004 mit zunächst drei Modellstädten und wurde 2005 stark erweitert. Schwerpunkt des Programms war die Anpassung der Stadt- und Siedlungsstrukturen sowie der Gebäude und Infrastrukturen an die Herausforderungen des demografischen und des wirtschaftsstrukturellen Wandels. Neben Einzelstandorten hat Hessen als erstes Bundesland auch interkommunale Kooperationen in das Förderprogramm aufgenommen – damals ein Novum in der Städtebauförderung. Die aktive Förderung dieser Programmstandorte ist 2015 ausgelaufen. 2016 begann daher die zweite Dekade des Stadtumbaus in Hessen mit der Neuaufnahme von Kommunen, die 2017 fortgesetzt wurde.
Mit der Programmauslobung 2016 wurde das Programm Stadtumbau in Hessen neu ausgerichtet. Zwar blieb es angesichts der fortschreitenden Dynamik der Veränderungsprozesse bei den Programmschwerpunkten Anpassung an den demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel, jedoch kamen neue Aufgaben hinzu. Aufgrund des Klimawandels wurde das Baugesetzbuch mit der Klimaschutznovelle 2011 geändert, so dass der Stadtumbau um die Programmschwerpunkte Anpassung von Stadt- und Siedlungsstrukturen an die Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ergänzt wurde. Eine wichtige Rolle spielen in diesem Zusammenhang die grüne und blaue Infrastruktur: „Vor dem Hintergrund des oben genannten Aufgabenspektrums kommt der grünen und blauen Infrastruktur, also Park- und Grünflächen, begrünten Straßen und Plätzen, Wasserflächen und Flussufern die Rolle eines Bindeglieds zu. Dessen Stärkung ist zum einen ein entscheidender Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Zum anderen schaffen attraktive Grünflächen- und Gewässergestaltungen Lebens- und Standortqualität. Beide sind als weiche Standortfaktoren für Städte im demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel von hoher Bedeutung. Zusätzlich kann hierdurch vielerorts ein touristischer Mehrwert erwachsen, der eine wichtige Stütze im wirtschaftsstrukturellen Wandel sein kann. Ein großes Potenzial bergen hierbei Städte am Wasser, in denen sich eine besondere Aufenthaltsqualität entwickeln lässt.“(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2016, 3).
Grundlage für das Förderprogramm Stadtumbau in Hessen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE). Die Fördermittel des Stadtumbaus können insbesondere eingesetzt werden für:
Voruntersuchungen und Konzepte
Städtebauliche Verfahren und Wettbewerbe
Steuerung der Maßnahme (Programmmanagement und landesweite Steuerung)
Öffentlichkeitsarbeit
Grunderwerb
Ordnungsmaßnahmen (Bodenordnung, Freilegung von Grundstücken, Umzug von Bewohnern und Betrieben, sonstige Ordnungsmaßnahmen)
Verbesserung der verkehrlichen Erschließung
Herstellung und Gestaltung von Freiflächen
Neubau von Gebäuden (eingeschränkt)
Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
Zwischennutzung
Biodiversität an Bauwerken
Verlagerung von Betrieben
- Sicherung denkmalgeschützter Gebäude
Wie werden die Maßnahmen finanziert?
Bei der Förderung handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. Bund und Land gewähren Zuschüsse von zwei Dritteln der förderfähigen Kosten. Das übrige Drittel stellt die Stadt. Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Stadt und der Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichsgesetz wird im Förderbescheid der kommunale Eigenanteil erhöht oder vermindert.

Wie werden die Maßnahmen auf den Weg gebracht?
In regelmäßigen Treffen trifft sich die Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern des Bauamtes, des Bürgermeisters und des Stadtumbaumanagements. In diesen Treffen werden die umzusetzenden Maßnahmen ausgewählt. Anschließend werden diese Maßnahmen in der Lokalen Partnerschaft gemeinsam beraten und Empfehlungen für den Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die beiden letzteren genannten Gremien beschließen letztendlich über die Umsetzung der Maßnahmen. Danach wird der Ball zurück zur Steuerungsgruppe gespielt, die dann die beschlossenen Maßnahmen umsetzt.

Was ist das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK)?
Um die städtebaulichen Missstände, Mängel und Funktionsverluste herauszuarbeiten, Ziele und Maßnahmen zur Behebung zu formulieren und das Fördergebiet festzulegen, wurde zunächst ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt. Das ISEK ist sowohl planerische Grundlage als auch Arbeitsprogramm für die Umsetzung innerhalb der Programmlaufzeit. Einzelmaßnahmen sind nur zuwendungsfähig, soweit sie den Zielsetzungen des ISEK entsprechen. Das ISEK ist jedoch nicht „in Stein gemeißelt“. Um auf neue Entwicklungen reagieren zu können, ist es erforderlich, das ISEK zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Die Arbeitsgemeinschaft Nassauische Heimstätte GmbH – ProjektStadt/Die Landschaftsarchitekten Bittkau – Bartfelder + Ingenieure GbR hat das ISEK im Jahr 2019 fertiggestellt.
Im Dezember 2019 wurde daraufhin die ProjektStadt mit dem Stadtumbaumanagement beauftragt. Das Management kümmert sich um alle Belange zur Abwicklung der im ISEK beschlossenen Stadtumbaumaßnahmen.